Mandanten

Ihr Mittel zum Recht
Fincke Rechtsanwälte berät und vertritt private Mandanten vorwiegend in den Bereichen Arbeitsrecht, privates Baurecht sowie Erbrecht und Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zahlreiche Freiberufler, insbesondere Architekten und Ärzte, gehören zum betreuten Mandantenstamm. Außerdem dürfen wir zahlreiche Kommunen, Kommunalverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu den Mandanten zählen, die regelmäßig beraten werden.

Beratung für den Mittelstand
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Fincke Rechtsanwälte liegt in der Betreuung und Vertretung gewerblicher Mandanten; zu zahlreichen mittelständischen Unternehmen besteht eine langjährige Geschäftsbeziehung. Die mittelständischen Unternehmen des Mandantenkreises zählen zu den verschiedensten Dienstleistungs- und Wirtschaftszweigen, z. B.:

  • Automatisierungstechnik
  • Automobilzulieferung
  • Banken- und Finanzdienstleistung
  • Bauwirtschaft
  • Elektrotechnik
  • Flughafenlogistik
  • Gesundheitswesen
  • Handel
  • Handwerk
  • Produzierendes Gewerbe
  • Stahlverarbeitende Industrie
  • Werbung und Marketing