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Arbeitsrecht

Konflikte vermeiden
Fincke Rechtsanwälte berät Sie und Ihr Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Durch frühzeitige Beratung und kluge Vertragsgestaltung können Konflikte im Bereich des Arbeitsrechts von Vornherein vermieden werden. Unsere Fachanwälte begleiten regelmäßig Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat zum Abschluss von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Optimal vertreten
Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, gewährleistet Fincke Rechtsanwälte Ihre optimale Vertretung im Prozess mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können dabei auf Erfahrungen zurückgreifen, die sie in weit mehr als 1.000 arbeitsgerichtlichen Verfahren gesammelt haben

Hier ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (Kündigungsschutz, Abmahnung, arbeitgeberseitiges Weisungsrecht, Be- und Entfristung, Diskriminierung/Gleichbehandlung, Elternzeit, Teilzeit, Urlaubsrecht, Provision und Bonus, Sonderzahlungen, Betriebsübergang, Wettbewerbsverbot)
  • Vertretung im Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen)
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
  • Planung und Gestaltung von Outsourcing, Betriebsteilstilllegungen oder Betriebsstilllegungen
  • Planung und Gestaltung sozialverträglicher Personalabbaumaßnahmen
  • Gestaltung von Sozialauswahlsystemen
  • Planung und Gestaltung von Betriebsübergängen
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen „in der Krise“ und Insolvenz
  • Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)


Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat

Marion Selbach

Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-30
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat

Susanne Frangenberg

Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-70
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
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