Unternehmen, Freiberufler, gewerbliche MandantenPrivate Mandanten
Handels- und Gesellschaftsrecht
Für unsere gewerblichen MandantenEin Schwerpunkt der Tätigkeit von Fincke Rechtsanwälte liegt in der Betreuung und Vertretung gewerblicher Mandanten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts; zu zahlreichen mittelständischen Unternehmen bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen. Unsere Mandanten sind in den verschiedensten Dienstleistungs- und Wirtschaftszweigen tätig, z. B.:
- Automatisierungstechnik
- Automobilzulieferung
- Banken- und Finanzdienstleistung
- Bauwirtschaft
- Elektrotechnik
- Flughafenlogistik
- Gesundheitswesen
- Handel
- Handwerk
- Produzierendes Gewerbe
- Stahlverarbeitende Industrie
- Werbung und Marketing
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Lassen Sie Ihr Unternehmen von unserer langjährigen Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht und der damit verbundenen besonderen Erfahrungen und Kenntnisse profitieren. Fincke Rechtsanwälte ist gleichermaßen vertraut mit der Gründung, der Begleitung, der Umgründung und der Überführung Ihrer Gesellschaft in die nächste Generation sowie mit der geordneten Abwicklung Ihrer Kapital- oder Personengesellschaft. Fincke Rechtsanwälte gestaltet für Sie die erforderlichen Verträge, insbesondere die Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten.
Gute Beratung bei schnelllebigem Markt
Ihr Unternehmen ist zunehmendem Wettbewerbsdruck und sich wandelnden Marktverhältnissen ausgesetzt; es muss seine Strukturen schnell und zielgerichtet anpassen. Hierbei müssen gesellschafts- und handels- sowie wirtschafts-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden. Mit einem Team von Fachanwälten bietet Ihnen Fincke Rechtsanwälte maßgeschneiderte Lösungen.
Fincke Rechtsanwälte berät Sie als Gesellschafter, Aktionär, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat zu allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten.
Für Handelsvertreter und Unternehmen
Auch im Handels- und Handelsvertreterrecht verfügt Fincke Rechtsanwälte über Erfahrungen und besondere Fachkenntnisse aus einer jahrzehntelangen Beratungspraxis. Der Handelsvertreter ist Mittler zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und dessen Kunden. Fincke Rechtsanwälte berät sowohl das Unternehmen als auch den Handelsvertreter bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen. Fincke Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Abwicklung des Handelsvertreterverhältnisses, insbesondere bei der Geltendmachung bzw. Abwehr eines Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB.
Hier ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:
- Rechtsformwahl (GbR, OHG, KG, GmbH; GmbH & Co. KG, AG)
- Unternehmensgründung
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlung und Fusion
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Nachfolgeregelungen
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie entsprechender Beschlussfassung
- Haftungsfragen von Organmitgliedern und leitenden Mitarbeitern
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Recht des Handelsstandes
- Recht der Handelsgeschäfte
- Internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
- Recht der Personengesellschaften
- Recht der Kapitalgesellschaften
- Konzernrecht
- Bilanz- und Steuerrecht
Umfassende Beratung durch Kooperationen
Fincke Rechtsanwälte ist mit Schöneberg Steuerberater und der Schöneberg/Dr. Ley GmbH als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kooperationen eingegangen. Mit diesen Kooperationen bietet Fincke Rechtsanwälte Ihrem Unternehmen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Vertretung in allen unternehmens- und steuerrechtlichen Fragen.
Hierdurch können an den Schnittstellen des Rechts und Steuerrechts kurzerhand und unkompliziert passgenaue Lösungen für unsere Mandanten von den jeweils beteiligten, spezialisierten Berufsträgern der Kooperation entwickelt werden.
Zusammenarbeit mit Ihren Beratern
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Tätigkeit von Fincke Rechtsanwälte für Ihr Unternehmen nicht auf die rein rechtsanwaltliche Tätigkeit beschränkt bleiben kann. Selbstverständlich steht Fincke Rechtsanwälte bei fachübergreifenden Problemen auch für die Zusammenarbeit mit den eingeführten Beratern Ihres Unternehmens in steuerlichen Angelegenheiten zur Verfügung
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Marion Selbach
Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-30Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Martina Schädler
Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-40Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat
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Susanne Frangenberg
Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-70Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
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