Bau- und Architektenrecht

Kompetenz durch Erfahrung
Gegenstand des Bau- und Architektenrechts sind die vielfältigen Vertragsbeziehungen zwischen Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Bauherren. Die jahrzehntelange Erfahrung, die Fincke Rechtsanwälte auf diesem Rechtsgebiet gesammelt hat, hilft Ihnen bereits bei der Vertragsgestaltung, Ihre Interessen optimal zu wahren. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Sicherung und Durchsetzung der Vergütungsansprüche der Bauunternehmer, der Handwerker und – unter Berücksichtigung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) – der Architekten. Ein anderer Schwerpunkt ist die Durchsetzung der Ansprüche des Bauherren bei Baumängeln („Pfusch am Bau“) oder verzögertem Bauablauf.

Beste Kontakte für Ihren Erfolg
Die Zusammenarbeit mit kompetenten Bausachverständigen und Architekten ist der Schlüssel zum Erfolg. Fincke Rechtsanwälte verfügt über langjährig gewachsene Geschäftsbeziehungen zu Bausachverständigen und Architekten, die in Zusammenarbeit mit Fincke Rechtsanwälte in zahlreichen Verfahren ihre Kompetenz bereits unter Beweis gestellt haben.

Hier ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Baubegleitende Betreuung
  • Beratung bei allen Fragen aus dem Bereich der VOB/B
  • Vergütungsansprüche von Bauunternehmern und Handwerkern (Sicherung und Durchsetzung)
  • Honoraransprüche von Architekten (Sicherung und Durchsetzung)
  • Gewährleistungsansprüche von Bauherren (Sicherung und Durchsetzung)


Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat

Martina Schädler

Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-40
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat

Susanne Frangenberg

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