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Erbrecht
Kommen Sie mit Ihren Fragen zu unsFincke Rechtsanwälte bietet Ihnen bei allen Fragen des Erbrechts eine umfassende und kompetente Beratung. Wer sind die gesetzlichen Erben? Wie hoch ist der gesetzlich bestimmte Erbteil? Wie muss ein Testament formuliert sein; welche Formvorschriften sind zu beachten? Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie setze ich meinen Pflichtteilsanspruch durch? Bei diesen und weiteren Fragen steht Fincke Rechtanwälte Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir setzen Ihre Interessen durch
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens, beraten Sie bei der Abfassung von Erbverträgen. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Miterbe auf. Fincke Rechtsanwälte vertritt Sie, wenn es um Auskunfts-, Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geht. Das Erbschaftssteuerrecht ist Gegenstand unserer Beratung. Sie profitieren im Erbrecht von der jahrzehntelangen Beratungspraxis von Fincke Rechtsanwälte in diesem Bereich.
Hier ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:
- Erbschaftsplanung
- Testamente
- Erbverträge
- Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteil
- Unternehmensnachfolge
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat
Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
info@fincke-ra.de
Marion Selbach
Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-30Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
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Iris Hähn
Telefon: +49(0) 22 61 / 94 42-80Telefax: +49(0) 22 61 / 94 42-22
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